Das Europäische Parlament hat abgestimmt, dass ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel verboten wird. Ab Weihnachten 2018 können Verbraucher damit Waren oder Dienstleistungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Die Verbraucher werden nicht mehr auf Websites mit nationalen Angeboten umgelenkt.
Pressemitteilung Dr. Andreas Schwab MDEP zu Geoblocking
Kunden sollen künftig im grenzüberschreitenden Online-Handel den gleichen Zugang zu Waren und Dienstleitungen haben, wie bei herkömmlichen Einkäufen im Einzelhandel. Shoppingseiten dürfen demnach nicht mehr für bestimmte Mitgliedstaaten in der Europäischen Union gesperrt sein, oder nur in einigen Mitgliedstaaten zugelassen sein. Das hat das Europäische Parlament in seiner Abstimmung vom 06.02.2018 zur Geoblocking-Verordnung entschieden.
„Es ist nicht gerechtfertigt, dass bei Online-Verkäufen andere Regeln gelten sollen, als im Einzelhandelsgeschäft. Ein Kunde kann in einem anderen Mitgliedstaat im Supermarkt einkaufen, ohne dass ihm der Einkauf aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes oder seines Ortes der Niederlassung verwehrt wird. Es wäre absurd, eine solche Diskriminierung aber online zu dulden“, so der CDU-Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab.
Der entsprechende Verordnungsvorschlag sieht Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung vor. Verbraucher dürfen somit künftig vom Erwerb von Waren wie beispielsweise Kleidung oder Spielzeug und auch Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen nicht mehr aufgrund ihrer Nationalität ausgeschlossen werden. Eine automatische Umleitung auf Webseiten mit nationalen Angeboten oder Hindernissen, wie die Verpflichtung mit einer in dem entsprechenden Mitgliedstaat ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen, sollen künftig der Vergangenheit angehören. Der Versand der online eingekauften Waren wird von der Geoblocking Verordnung allerdings nicht neu geregelt.
„Die Auswahl bei Einkäufen im Internet wird erheblich vergrößert und der grenzüberschreitende Online-Handel gefördert. Das kommt nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den Unternehmen zu Gute“, so Schwab.
Quelle: MDEP Dr. Andreas Schwab
Geoblocking-Verordnung überfordert Mittelstand im Online-Handel, sagt HDE
Nach wie vor kritisch sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die gestern vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung.
„Das überfordert im Ergebnis vor allem den mittelständischen Online-Handel“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden.
Tromp: „Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die möglicherweise dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten“, so Tromp weiter.
Für die Händler fehle nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll. Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen immer noch viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit.
Nachdem Rat und Parlament die Verordnung angenommen haben, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft (voraussichtlich gegen Mitte März 2018). Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist – voraussichtlich im Dezember 2018 – ist die Verordnung dann direkt anwendbar.
Quelle: Handelsverband Deutschland