Das Förderprogramm für junge, innovative Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermöglicht mit dem Young Innovators Programm jungen deutschen Firmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Konditionen im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes.
Die EuroShop ist die weltweit wichtigste Handelsmesse: The Global Retail Festival. Seit nun mehr bereits 60 Jahren trifft sich der internationale Handel in Düsseldorf - in 2026 vom 22. - 26. Februar - für Business, Networking und Innovationen.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind junge, innovative Unternehmen:
mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
die weniger als 50 Mitarbeiter haben
mit einer Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro
die jünger als 10 Jahre sind
Darüber hinaus müssen sich die Unternehmen durch neuentwicklete bzw. wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ausreichnen.
Voraussetzung für das Zustandekommen der Young Innovators Sonderfläche sind mindestens 10 teilnehmende Unternehmen.
Was wird gefördert?
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig.
Insgesamt können drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe gefördert werden.
1. & 2. Messebeteiligungen mit 60% Förderung, 40% Eigenanteil
3. Messebeteiligung mit 50% Förderung, 50% Eigenanteil
Gesamtsumme der Förderung: max 7.500,– Euro pro Aussteller und Messe
In diesen Sektoren ist euer Publikum tätig
Einzelhandel
Großhandel und Franchise-Zentralen
Finanzdienstleistungen und Banken
Hospitality/Food Service/Catering
Freizeitbranche
Dienstleister aus den Bereichen IT, e-commerce, Payment
Aus diesen Bereichen kommt euer Publikum
Top Management mit Entscheidungskompetenz
Leitung Technik und IT
Marketing
Forschung/Entwicklung
Profitiert von dieser Vielfalt und hohen Qualität – für neue, nachhaltige Kontakte. Zum Start neuer Geschäfte.
Informationen für eure Teilnahme
Wichtiger Hinweis
Die Programmdurchführung steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt.
Bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts werden Anträge lediglich unverbindlich vorgeprüft.
Rechtlich verbindliche Zuwendungsbescheide können erst nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln wieder erteilt werden.