Am 7. August 2026 hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden soll. Das ist derzeit aber ein Entwurf, kein beschlossenes Gesetz. Aktuell darf ein Beleg weiterhin auf Papier oder – mit Zustimmung der empfangenden Person – elektronisch ausgegeben werden. Der Trend zum digitalen Kassenbon gewinnt an Fahrt – technologisch ebenso wie regulatorisch.
Noch spannender ist aber, was danach kommt: Auf welchem Weg landet der Beleg bei Kundinnen und Kunden, und wer sieht dabei die wertvollen Kaufdaten? Rund um die Belegausgabepflicht ist ein junger, unübersichtlicher Anbietermarkt entstanden, in dem sich die Lösungen weniger im Preis als in dieser einen Frage unterscheiden. Wir haben vier Anbieter herausgegriffen, die für vier sehr unterschiedliche Antworten stehen.