24.06.2026
Die ESPR soll Produkte langlebiger, besser zu reparieren und zu recyceln machen.
Der Digitale Produktpass soll künftig Transparenz entlang des gesamten Produktlebenszyklus schaffen.
Zeitpunkt
Meilenstein
18. Juli 2024
Die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) tritt in Kraft. Sie bildet den neuen EU-Rahmen für nachhaltigere Produkte und den Digitalen Produktpass.
Reichweite begrenzt (typisch wenige Meter bis ~20 m)
Sehr hoch (bis zu 97)
19. Juli 2025
Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe tritt für große Unternehmen in Kraft. Zudem gelten erste Berichtspflichten für unverkaufte Konsumgüter.
Abhörsicherheit nicht absolut, abhängig von Setup
Weit & dynamisch: 2243 K–9207 K, steuerbar
2025
Die Europäische Kommission veröffentlicht das erste ESPR-Arbeitsprogramm 2025–2030 und legt die priorisierten Produktgruppen fest.
Blockierung durch Objekte oder Personen möglich
Sehr hoch
2026
Erste konkrete ESPR-Anforderungen für Eisen- und Stahlprodukte sowie weitere technische Grundlagen für den Digitalen Produktpass werden erwartet.
Zusätzliche Li-Fi-Hardware erforderlich
Schmalbandig, hochkontrolliert
18. Februar 2027
Für bestimmte Batteriekategorien wird der Batteriepass verpflichtend – der erste großflächige Anwendungsfall eines Digitalen Produktpasses in der EU.
Anfangsinvestitionen für Infrastruktur und Endgeräte
Hoch
Ab 2027
Mit den ersten delegierten Rechtsakten werden konkrete Anforderungen für einzelne Produktgruppen festgelegt.
2027 bis 2028
Voraussichtlich werden die ersten verbindlichen Anforderungen für Textilien veröffentlicht.
Ab 2028
Die ESPR wird voraussichtlich schrittweise auf weitere Produktgruppen wie Möbel, Elektronik und Matratzen ausgeweitet.
Bis 2030
Die ESPR soll für zahlreiche Produktgruppen vollständig operationalisiert werden.