Die Pflicht des Widerrufsbuttons gilt für alle Händler, die
B2C-Fernabsatzverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über digitale Kanäle abschließen wie
- Online-Shops,
- Apps,
- digitale Marktplätze oder
- Social-Media-Plattformen
Dazu zählen unter anderem Online-Käufe, Downloads, digitale Dienstleistungen.
Bei Verkäufen über Marktplätze wie Amazon oder eBay sowie über Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok bleibt der Händler grundsätzlich für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Gleichzeitig hängt die praktische Umsetzung davon ab, dass Plattformen entsprechende technische Funktionen bereitstellen oder zulassen.
B2B-Verträge sind von der Pflicht grundsätzlich ausgenommen.
Darüber hinaus gelten die bekannten Ausnahmen vom Widerrufsrecht (z. B. bei bestimmten digitalen Inhalten wie Tickets, bei schnell verderblichen Waren oder individualisierten Leistungen) weiterhin – unabhängig von der Widerrufsfunktion.