Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die am 11. Februar 2025 in Kraft trat, soll ab Mitte 2026 gelten. Sie betrifft alle Verpackungen auf dem EU-Markt und verfolgt das Ziel, Verpackungsmüll zu vermeiden und die Nutzung von Primärrohstoffen zu reduzieren. Die Regelungen fördern
- Wiederverwendung,
- Recyclingfähigkeit,
- Einsatz recycelter Materialien und die
- Reduktion von Verpackungsmaterialien,
um die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Reduktion bestimmter Einwegkunststoffe, Vorgaben zu Mindestanteilen an Rezyklat bis 2030 und 2040 sowie Anforderungen an die Gestaltung und Zusammensetzung von Verpackungen. Die Verordnung umfasst den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – von der Herstellung bis zur Entsorgung – und zielt darauf ab, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen deutlich zu verringern.
Die EU-Verpackungsverordnung 2025 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss – anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG – nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.